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Treuhandvertrag
Das Serviceangebot der Treuhandstellen
Zum Treuhand-Vertrag gehören die Leistungsbeschreibung (Kostenaufstellung) und die Vertragsbedingungen (AGB´s). Unter Berücksichtigung der gewünschten Pflege und Leistungen erstellt der Friedhofsgärtner die Kostenaufstellung. Auftraggeber und Auftragnehmer unterzeichnen den Vertrag und die Kostenaufstellung. Der Vertrag wird von der Treuhandstelle geprüft, registriert, gegengezeichnet und mit Übermittlung der Vertragsunterlagen in Rechnung gestellt.
Nach Abschluss eines Treuhand-Vertrages führt der Friedhofsgärtner alle vertraglich festgeschriebenen Leistungen aus. Die Treuhandstelle richtet für jeden Vertrag ein separates Konto ein und wickelt den gesamten Zahlungsverkehr zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer ab. Die Treuhandstelle verwaltet treuhänderisch und kapitalgarantiert die an sie geleisteten Vorauszahlungen. Die Treuhandstelle kontrolliert die vertraglichen Leistungen (Grabkontrolle) durch regelmäßige Überprüfung. Die Treuhandstelle überträgt die Pflege in andere Hände, wenn die ordnungsgemäße Ausführung der vertraglichen Leistungen nicht mehr gesichert ist.
Die Vorteile:
- Sicherung der Grabpflege und Grabanlage
- Verbindlichkeit für die Erben
- Klare Regelung bei Nachlassangelegenheiten, Erbauseinandersetzungen, Übergabeverträgen und Testamenten
- Definierte Kosten zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses